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AGB Suncamp holidays

Sehr geehrter Kunde,

Suncamp holidays ist eine Marke von ACSI Touroperating BV, Geurdeland 9, 6673 DR Andelst, Niederlande. Auf der Webseite www.suncamp.de bietet ACSI Touroperating Stellplätze, Mobilheime, Bungalows, Chalets, Bungalowzelte, Ferienwohnungen und Lodgezelte an. Damit Ihr Campingurlaub optimal gelingt, sind klare Absprachen unumgänglich. Diese Bedingungen sind fester Bestandteil des Reisevertrages. Bitte lesen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen ACSI Touroperating BV, Geurdeland 9, 6673 DR Andelst, Niederlande mit seiner Marke SUNCAMP HOLIDAYS, der Webseite www.suncamp.de, nachfolgend „SUNCAMP“ genannt und dem Kunden und / oder Mitreisenden, nachfolgend „Kunde“ genannt. Diese AGB werden somit Bestandteil des mit SUNCAMP geschlossenen Reisevertrages. Zur Vereinfachung werden alle angebotenen Unterkünfte (Stellplatz, Mobilheim, Bungalow, Chalet, Apartment, Ferienwohnung, Lodgezelt) „Mietobjekt“ genannt.

2. Abschluss des Reisevertrages

2.1 Die Beschreibungen und Abbildungen der Mietobjekte sind Grundlage für die vertraglichen Leistungen. Hierzu gehören auch die Informationen unter „Wissenswertes“ im Register „Allgemeine Information“. Bei Internetbuchungen gilt der Stand der Angaben zum Buchungszeitpunkt. Die ausgeschriebenen Preise sind für SUNCAMP bindend. SUNCAMP behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises insbesondere aufgrund einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung für eine erfolgte Internetbuchung vorzunehmen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Suncamp den Kunden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn SUNCAMP in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung von SUNCAMP über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen.

2.2 Prospekte, die nicht von SUNCAMP veröffentlicht sind, sind für SUNCAMP und deren Leistungspflicht nicht verbindlich.

2.3 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per Internet, E-Mail oder Telefax erfolgt, gilt:
a. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde SUNCAMP den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
b. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch SUNCAMP zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine Reisebestätigung schriftlich oder in Textform übermitteln. Falls die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Belegungsbeginn erfolgt, ist SUNCAMP hierzu nicht verpflichtet.

2.4 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtungen durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

3. Bezahlung / Sicherungsschein

3.1 Der Kunde erhält mit der Buchungsbestätigung den Suncamp Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist umgehend eine Anzahlung in Höhe von ca. 20% des Gesamtpreises der Rechnung an SUNCAMP zu entrichten. Die Prämie für die Reiserücktrittsversicherung, falls durch den Kunden abgeschlossen, wird mit der Anzahlung fällig.

3.2 Bucht der Kunde das Mietobjekt später als 45 Tage vor Reisebeginn, so ist der gesamte Reisepreis unmittelbar nach Zugang der Rechnung beim Kunden fällig.

3.3 Die Restzahlung ist ohne nochmalige Aufforderung spätestens sechs Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis bei Vertragsschluss, also mit Zusendung der Buchungsbestätigung fällig.

3.4 Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Verzugssetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt dies SUNCAMP zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren.

4. Leistungen, Leistungsänderungen, Preise

4.1 Die Leistungen von SUNCAMP ergeben sich aus ihren Leistungsbeschreibungen und Preiskalkulationen auf der Internetseite www.suncamp.de bzw. aus den Angaben von SUNCAMP und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. SUNCAMP bemüht sich, Bilder und Leistungsbeschreibungen auf ihrer Internetseite stets fehlerfrei zu halten. Angesichts der großen Zahl der Mietobjekte kann es jedoch zu fehlerhaften Angaben oder Darstellungen im Rahmen der Internetpräsenz kommen. SUNCAMP behält sich daher das Recht vor, solche Fehler zu korrigieren. Änderungen der Internetpräsenz bleiben vorbehalten.

4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von SUNCAMP nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vertraglich zugesagten Leistungen nicht beeinträchtigen.

4.3 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.4 SUNCAMP ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von Änderung und Änderungsgrund zu informieren.

4.5 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung hat der Kunde das Recht, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde zurück, werden bereits erfolgte Zahlungen umgehend zurückerstattet. Alternativ kann der Kunde die Zurverfügungstellung eines mindestens gleichwertigen Mietobjektes verlangen, wenn SUNCAMP in der Lage ist, ein solches ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot zur Verfügung zu stellen. Der Kunde muss diese Rechte unverzüglich nach Mitteilung über die Änderung der Reise SUNCAMP gegenüber geltend machen.

5. Rücktritt durch den Kunden

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Buchung zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich oder mündlich während der Bürozeiten von SUNCAMP erfolgen. Maßgebend für die Stornofrist ist der Termin der erstgebuchten Leistung.

5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert SUNCAMP den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann SUNCAMP, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis verlangen.

5.3 SUNCAMP hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:

  • bis zum 43. Tag (inkl.) vor Anreise: 20%
  • vom 42. Tag (inkl.) bis zum 29. Tag (inkl.) vor Anreise: 60%
  • vom 28. Tag (inkl.) bis zum Vortag der Anreise: 80%
  • am Anreisetag und bei Nichtanreise: 90%

5.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, SUNCAMP nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

5.5 SUNCAMP behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit SUNCAMP nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist SUNCAMP verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

5.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

5.7 SUNCAMP weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 312 ff. BGB für die angebotenen Leistungen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten.

6. Umbuchung

6.1  Kostenlose Umbuchungsmöglichkeit bei bestimmten Wetterbedingungen
Bei Schlechtwetter können Kunden bei Reisen mit einem Aufenthalt von mindestens sieben Tagen das ganze Jahr über gratis bis vier Tage vor Ankunft in einer SunLodge-Unterkunft umbuchen. Diese kostenlose Umbuchungsmöglichkeit gilt europaweit. Voraussetzung ist, dass der neue Urlaub des Kunden dasselbe An- und Abreisedatum wie sein ursprünglicher Urlaub hat und dass die Umbuchung in eine andere SunLodge-Unterkunft erfolgt und dieser Reisezeitraum verfügbar ist. Ist der umgebuchte Urlaub teurer als der ursprüngliche Urlaub, wird dem Kunden die Differenz als Zuschlag in Rechnung gestellt. Ist der umgebuchte Urlaub preiswerter, erfolgt keine Erstattung des Differenzbetrages. Eine Erstattung des Reisepreises ist nicht möglich.

6.2  „Schlechtwetter“ im Sinne von 6.1 liegt bei folgenden Gegebenheiten vor:
Bei Regen: Der Kunde kann umbuchen, wenn bis 96 Stunden vor seinem Aufenthaltszeitraum mehr als 20 mm Niederschlag pro Aufenthaltstag bei mindestens drei Aufenthaltstagen vorhergesagt wird. Für die Bemessung der Regenmenge ist es nicht erforderlich, dass der Regen ununterbrochen fällt. Für die Messung der Regenmenge sind ausschließlich die von www.wetteronline.de veröffentlichten Daten ausschlaggebend. Zugrunde gelegt wird immer die dem Campingplatz am nächsten gelegene Messstation.
Bei Kälte: Der Kunde kann umbuchen, wenn bis 96 Stunden vor dem Aufenthaltszeitraum eine Mittagstemperatur (12:00 Uhr) unter zehn Grad Celsius an mindestens drei Aufenthaltstagen vorhergesagt wird. Für die Bemessung der Mittagstemperatur sind ausschließlich die von www.wetteronline.de veröffentlichten Daten ausschlaggebend. Zugrunde gelegt wird immer die dem Campingplatz am nächsten gelegene Messstation.

6.3 Liegen die Voraussetzungen für eine Umbuchung aufgrund von Schlechtwetter (gemäß 6.1) nicht vor, besteht ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Mietobjekts inklusive Nebenleistungen und der Personenzahl nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann SUNCAMP bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisendem erheben. Bis zur ersten Stornierungsstufe gemäß Ziffer 5.3 beträgt das Umbuchungsentgelt 50 Euro pro Kunde.

6.4 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablaufen der Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5.2 bis 5.5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistung

7.1 Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

7.2 SUNCAMP wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

8. Mitwirkungspflichten des Kunden

8.1 Der Kunde ist verpflichtet, SUNCAMP einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein.

8.2 Der Kunde ist nach § 651 Abs. 2 BGB verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Leistungsvertreter am Urlaubsort mitzuteilen. Ist eine Vertretung von SUNCAMP am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel SUNCAMP an dessen Sitz zur Kenntnis zu bringen. Über die Erreichbarkeit von SUNCAMP wird schon in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch in den Reiseunterlagen, informiert.

8.3 Wird das Mietobjekt infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet SUNCAMP innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Kunde den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen schriftlich kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, auch für SUNCAMP erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von SUNCAMP verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch das besondere Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

9. Besondere Hinweise

9.1 Das Mietobjekt darf vom Kunden höchstens mit der bei der Buchung vereinbarten Teilnehmerzahl, einschließlich Kindern und Enkelkindern belegt werden. Bei einer Überbelegung steht es SUNCAMP frei, die überzähligen Personen aus dem Mietobjekt zurück- oder auszuweisen, den Reisevertrag zu kündigen und vom Kunden den erhöhten anteiligen Mietpreis zuzüglich beanspruchter Nebenkosten zu verlangen.

9.2 Der örtliche Vertreter von SUNCAMP behält sich das Recht vor, bei Bezug des Urlaubobjekts die Einrichtungen mittels einer Besichtigung zu kontrollieren. Das Ergebnis wird gegebenenfalls in einem Protokoll festgehalten. Ansprüche seitens des Kunden im Bezug auf Mängel sind ausgeschlossen, wenn diese vom Kunden nicht während der Besichtigung reklamiert werden.

9.3 Der Kunde ist verpflichtet, eventuelle während der Mietzeit durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Mitreisenden verursachten Schäden zu ersetzen und diese unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme, gegenüber SUNCAMP anzuzeigen.

9.4 Der Kunde ist verpflichtet, das Mietobjekt, die gesamte Einrichtung, sowie Gemeinschaftseinrichtungen während der Mietzeit sorgfältig zu behandeln.

9.5 Auch am Urlaubsort kann gebaut werden. Der Nachbar eines gebuchten Mietobjekts darf auf seinem Grundstück bauen, anbauen, ausbauen, wann immer es ihm beliebt, solange er sich an die örtlichen Bauvorschriften hält. Diese Beeinträchtigung kann durch SUNCAMP weder vorausgesehen noch verhindert werden.

9.6 Die Hausordnung des Campingplatzes sowie Vorschriften vor Ort wie z.B. Brand- und Lärmschutz sind zu beachten.

9.7 Soweit im Reisevertrag nicht anders vereinbart ist der Kunde verpflichtet, dem Leistungsträger / Campingplatzbetreiber bei Ankunft am Mietobjekt die vereinbarte Kaution zu übergeben. Die Kaution ist bar in Euro zu hinterlegen. Diese Kaution sichert die Schlüsselrückgabe, die Zahlung der verbrauchsabhängigen Kosten vor Ort, möglichen Schadensersatz bei Beschädigungen des Mietobjektes oder der Einrichtung und die etwaige Durchführung der Endreinigung.

9.8 Nach Beendigung der Mietzeit wird die Kaution im Rahmen der vertraglichen Regelungen zwischen SUNCAMP und dem Leistungsträger / Campingplatzbetreiber entweder bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjektes oder innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet.

9.9 Haustiere dürfen nur nach vorheriger Vereinbarung in das Mietobjekt mitgenommen werden. Nicht auf allen Campingplätzen / in allen Mietobjekten sind Haustiere gestattet. Art und Größe des Haustieres müssen vor Ankunft deutlich angegeben werden. Fehlerhafte Angaben können zur Kündigung des Reisevertrages führen.

10. Verspätete Ankunft, An-und Abreise

10.1 Das Mietobjekt kann zu der in den Reiseunterlagen genannten Uhrzeit am Anreisetag bezogen werden. Der Kunde kann keinen Anspruch auf einen früheren Bezug des Mietobjekts geltend machen. In den Reiseunterlagen wird die späteste Ankunftszeit mitgeteilt. Bei einer verspäteten Ankunft verfällt ein Anspruch auf Schlüsselübergabe und Übernahme des Mietobjektes.

10.2 Bei einer verspäteten Anreise muss der Kunde den Leistungsträger / Campingplatzbesitzer hiervon in Kenntnis setzen. Eventuelle Übernachtungskosten aufgrund einer verspäteten Ankunft werden durch SUNCAMP nicht übernommen.

11. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

11.1 SUNCAMP kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde oder ein Mitreisender ungeachtet einer Abmahnung des Leistungsträgers / Campingplatzbetreibers nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt SUNCAMP, so verfällt der Anspruch des Kunden / Mitreisenden auf den Reisepreis; SUNCAMP muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die SUNCAMP aus einer anderweitigen Belegung des Mietobjektes erlangt.

12. Beschränkung der Haftung

12.1 Die vertragliche Haftung von SUNCAMP für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf ein Dreifaches des Reisepreises beschränkt

a. soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b. soweit SUNCAMP für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

12.2 Sachschäden die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen sind auf den dreifachen Preis des Urlaubobjekts für die vertraglich festgelegte Aufenthaltsdauer begrenzt.

12.3 SUNCAMP haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Beschreibung des Urlaubobjekts und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners so eindeutig als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.

12.4 SUNCAMP haftet wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.

13. Geltendmachung von Ansprüchen

13.1 Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB hat der Kunde spätestens innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt nach Belegungsende geltend zu machen. Die Geltendmachung kann unter folgender Anschrift erfolgen: ACSI Touroperating BV, Geurdeland 9, 6673 DR Andelst, Niederlande.

13.2 Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

14. Verjährung

14.1 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von SUNCAMP oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von SUNCAMP beruhen, verjähren nach zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von SUNCAMP-Reiseveranstaltern oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.

14.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren nach einem Jahr.

14.3 Die Frist bis zur Verjährung nach Ziffer 14.1 und 14.2 beginnt mit dem Tag, der auf den Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Samstag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

14.4 Schweben zwischen dem Kunden und SUNCAMP Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder SUNCAMP die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

15.1 SUNCAMP wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Belegungsbeginn unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person der Reisenden (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

15.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn SUNCAMP nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

Stand: Oktober, 2014

Reiseveranstalter:

SUNCAMP Deutschland ist eine Marke der ACSI Touroperating B.V.

ACSI Touroperating B.V. (beschränkt haftende Gesellschaft niederländischen Rechts)
Geurdeland 9
6673 DR Andelst
Niederlande

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Herr Ramon van Reine
Weiterer Geschäftsführer: Herr Peter Dekker

Telefon: 0611 711 874 56
E-Mail: info@suncamp.de

Handelsregister Gelderland Nr. KVK 10142918
USt-Id.Nr.: NL803231349B01

Wir beantworten Ihre Fragen:
Telefon: 0611 711 874 56 (Mo.- Fr. 08.30 – 17.00 Uhr)
E-Mail: info@suncamp.de

Suncamp holidays ist Mitglied im deutschen Reiseverband (DRV).