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Österreich

Allgemein

Zeit
Wie bei uns. Es gilt die Sommerzeit.

Sprache
Deutsch.

Grenzformalitäten

Reisedokumente
Österreich ist EU-Mitglied. Gültiger Reisepass oder Personalausweis. Kinder unter 16 Jahren benötigen einen gültigen Kinderausweis oder Eintrag im Elternpass.

Kfz-Papiere
- gültiger nationaler Führerschein
- Zulassungsscheine für Auto und Anhänger
- grüne internationale Versicherungskarte
- Nationalitätskennzeichen im blauen Feld des Nummernschilds oder separat an Auto und Wohnwagen

Caravans
Caravans und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässigem Gesamtgewicht müssen eine eigene Zulassung und ein eigenes Kennzeichen haben.  

Tiere
Für das Mitnehmen von Gesellschaftstieren gelten in den meisten europäischen Ländern dieselben Vorschriften. Diese Vorschriften beziehen sich auf Impfbescheinigungen, Rassen, Gesundheitszeugnisse usw. Mehr Infos zum Heimtierpass dazu erhalten Sie: www.bundestieraerztekammer.de . Auch Ihr Tierarzt kann Ihnen weiter helfen. Informieren Sie sich rechtzeitig. Einige Impfungen müssen schon lange vorher durchgeführt worden sein. Hunde müssen in der Öffentlichkeit angeleint sein und wenn angegeben auch einen Maulkorb tragen.

Währung und Geldangelegenheiten
Die Währungseinheit in Österreich ist der Euro. Mit einer Bankkarte mit dem Maestrologo, können Sie überall an den Bankautomaten mit dem gleichen Logo Geld abheben. Mit dieser Karte können Sie auch an allen Verkaufsstellen mit diesem Logo bezahlen. Manchmal müssen Sie noch unterschreiben und oft wird nach Ihrem Ausweis gefragt.

Die Banken sind im Allgemeinen durchgehend (regionale Abweichungen möglich) montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 15.00 Uhr geöffnet, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 17.30 Uhr. Samstags sind die Banken geschlossen.

Zollvorschriften
Für Reisen innerhalb der EU-Länder gilt, dass ‘für den persönlichen Gebrauch’ soviel Gepäck wie erforderlich mitgeführt werden darf. Sie müssen dennoch nachweisen können, dass diese Güter für Sie selbst und nicht für den Handel bestimmt sind. An den Grenzen zwischen EU- und Nicht-EU-Ländern können die Kontrollen verschärft werden. Für Güter, die aus einem Nicht-EU-Land stammen, gelten bestimmte zollfreie Mengen. Für mehr Informationen, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Zoll auf.

Krankenversicherung
Bürger von EU-Mitgliedsstaaten und einigen Vertragsländern müssen im Besitz einer europäischen Krankenversicherung sein. Im Krankheitsfall oder bei einem Unfall in anderen Vertragsländern kann dieser Pass vorgezeigt werden. Das frühere E111-Formular gilt nicht mehr. Bevor Sie auf Reisen gehen ist es selbstverständlich, eine Reiseversicherung mit einer guten Krankenversicherung abzuschließen.

Öffnungszeiten und Feiertage

Post
Postämter sind im Allgemeinen von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Samstags sind die Postämter in den meisten Orten  von 8.00 bis 10.00 Uhr geöffnet. In allen anderen Orten sind die Postämter den ganzen Tag geschlossen. Haupt- und Bahnhofspostämter in großen Städten sind durchgehend, auch nachts sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen geöffnet. Geldgeschäfte bei allen Postämtern von Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr.

Geschäfte
Dürfen von Montag bis Freitag von 6.00 bis 19.30 Uhr und Samstags von 6.00 bis 17.00 Uhr geöffnet sein. In der Regel sind die Geschäfte jedoch montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr mit 1,5 Stunden Mittagspause und Samstags von 8.00 bis 13.00 Uhr geöffnet.

Ärzte und Apotheken
In allen Städten, Gemeinden und größeren Orten gibt es Ärzte und Apotheken. Apotheken haben abwechselnd Nacht- und Sonntagsdienst. Geschlossene Apotheken informieren mit einem Schild über die nächstgelegenen Apotheken mit Bereitschaftsdienst. Informationen über den Dienst habenden Arzt erhalten Sie bei der örtlichen Polizeistelle oder im Telefonbuch. Bergdörfer haben meist einen eigenen Bergrettungsdienst.

Feiertage
- 1. Januar 
- 6 Januar (Dreikönige)
- Karfreitag
- Ostermontag
- 1. Mai (Tag der Arbeit)
- Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- 15 Juni (Fronleichnam)
- 15. August (Mariä Himmelfahrt)
- 26. Oktober (Nationalfeiertag)
- 1. November (Allerheiligen)
- 8. Dezember (Mariä Empfängnis)
- 25. und 26. Dezember

Straßen und Verkehr

Straßennetz
Die Straßen sind im Allgemeinen sehr gut befahrbar. In den Alpen kommen Steigungen von 6 bis 15% und mehr vor. Beinahe alle Bergstraßen sind an der Talseite abgesichert. Auf schneebedeckten Straßen sind in besonderen Fällen Schneeketten Vorschrift (durch Verkehrsschilder angegeben), ohne Schneeketten dürfen Sie dann nicht weiterfahren. Die Schneeketten müssen an den Antriebsrädern angelegt werden.

Verkehrsvorschriften
Geschwindigkeitsbegrenzungen innerorts 50 km/h, wenn nicht anders angegeben, außerorts maximal 100 km/h, auf Autobahnen 130 km/h. In Graz im Allgemeinen 30 km/h. Autos mit Wohnwagen bis 750 kg außerhalb geschlossener Ortschaften 70 km/h (ab 750 kg 60 km/h), auf Autobahnen 80 km/h (ab 750 kg 70 km/h). Beachten Sie die folgenden Verkehrsregeln: Kinder unter 12 Jahren müssen auf den Rücksitz. Es besteht Anschnallpflicht; für Kinder unter 12 Jahren/kleiner als 1,50m ist ein Kindersitz vorgeschrieben. Brillen tragende Autofahrer müssen eine Reservebrille mitführen. Das Tragen von Helmen ist auf Zweirädern Pflicht. Auch tagsüber muss man mit Abblendlicht fahren. Verbandskasten und Warndreieck sind Pflicht. Fahren in alkoholisiertem Zustand wird streng bestraft. Der Gebrauch von Radarwarngeräten ist verboten. Telefonieren nur mit Freisprechanlage. Im Winter sind auf jeden Fall Winterreifen für eine Reise nach Österreich erforderlich.

In einigen Städten gibt es so genannte blaue Parkzonen, in denen das Parken begrenzt ist. Die zugelassene Parkdauer kann von 30 Minuten bis 3 Stunden variieren, beachten Sie die Verkehrsschilder. Parkscheiben sind in Tabakgeschäften gratis erhältlich. In einigen Städten muss man in den blauen Zonen Parkscheine benutzen, die bei Banken, Tankstellen, Automobilclubs usw. erhältlich sind. Die Promillegrenze liegt bei 0,5 ‰. Bei 0,8 ‰ wird der Führerschein eingezogen.

Mautstraßen/-Vignette
Die wichtigsten Mautstraßen sind Arlbergtunnel, Großglockner-Hochalpenstraße, Felbertauernstraße, Brenner-, Tauern- und Pyhrnautobahn.

Vor dem Auffahren auf eine Autobahn  und einigen Schnellstraßen müssen Sie sich eine Vignette besorgen. Gültigkeit: 10 Tage = 7,60 Euro, 2 Monate = 21,80 Euro oder 14 Monate = 72,60 Euro. Der Betrag ist abhängig vom Gewicht des Fahrzeuges. Für Fahrzeuge über 3,5 ton gilt die LKW Maut. Mehr Infos unter: www.go-maut.at . Vignettenpflicht auch für Motorräder. Für Caravans ist keine extra Vignette erforderlich. Vignetten sind an der Grenze und an Tankstellen (auch im deutschen Grenzgebiet), in Postämtern, in Tabakgeschäften und in den Büros des ÖAMTC erhältlich.

Panne
Die österreichische Straßenwacht, der ÖAMTC, ist Tag und Nacht unter der Nummer 120 zu erreichen. Sonstige Notrufnummern: Polizei 133, Feuerwehr 122 und Krankenwagen 144.

Fahrzeugführer und Insassen müssen bei einer Panne eine Warnweste in reflektierenden Farben, mit weißen Streifen (Logos,Text usw. dürfen nur klein gedruckt sein). Erlaubte Farben sind fluoreszierendes Gelb oder Orange. Man erkennt die Warnwesten an der EU-Norm EN 471 innen im Label.

Campen

Übernachten im Caravan oder Reisemobilen außerhalb der Campingplätze ist außer in Wien, Tirol und den Nationalparks für eine Nacht erlaubt, wenn Sie sich auf der Durchreise befinden. Sie dürfen sich jedoch nicht wie auf einem Campingplatz verhalten, das Aufstellen von Tischen und Stühlen im Freien ist untersagt. Wildes Campen hingegen ist verboten.

Nützliche Adressen

Österreich Werbung
Mannheimer Str. 15
D-60329 Frankfurt am Main
Tel. 0 69/24 24 25 0 
Fax 0 69/25 07 41
Internet: www.austria-tourism.at .

In Österreich
Österreich Werbung Wien
Margaretenstr. 1
A-1040 Wien
Tel. +43 (01)/ 58 866-0
Fax +43 (01)/ 58 866-20
E-Mail: urlaub@austria.info
Internet: http://www.austria.info