Zeit
Wie bei uns. Es gilt die Sommerzeit.
Sprache
Serbokroatisch, vielerorts wird aber auch deutsch gesprochen
Reisedokumente
Kroatien ist (noch) kein EU-Mitglied. Ein gültiger Pass und Ausweis genügen jedoch.
Kfz-Papiere
- gültiger nationaler Führerschein
- nationale(r) Zulassungsschein(e)
- Nationalitätskennzeichen D am Heck des Autos und Wohnwagens
- grüne internationale Versicherungskarte
Caravans
Ein Inventarliste für den Wohnwagen wird nicht mehr verlangt. Es ist jedoch ratsam von teuren Geräten die Identitäts-/Rechnungskopie dabei zu haben.
Tiere
Für das Mitnehmen von Gesellschaftstieren gelten in den meisten europäischen Ländern dieselben Vorschriften. Diese Vorschriften beziehen sich auf Impfbescheinigungen, Rassen, Gesundheitszeugnisse usw. Mehr Infos zum Heimtierpass dazu erhalten Sie: www.bundestieraerztekammer.de . Auch Ihr Tierarzt kann Ihnen weiter helfen. Informieren Sie sich rechtzeitig. Einige Impfungen müssen schon lange vorher durchgeführt worden sein.
Währung und Geldangelegenheiten
Die Währungseinheit in Kroatien ist die Kuna (HRK), die in 100 Lipa unterteilt ist. Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Devisen ist begrenzt auf € 3.000,- oder 15.000 Kuna. Alle Kreditkarten und Travellerschecks werden akzeptiert. Den aktuellen Tageskurs erfahren Sie kostenlos bei www.bankenverband.de mit einem schnellen Währungsrechner.
Mit einer Bankkarte mit dem Maestrologo, können Sie überall an den Bankautomaten mit dem gleichen Logo Geld abheben. Banken sind Montags bis Freitag von 7.00/8.00 bis 19.00 Uhr und samstags von 7.00/8.00 bis 12.00/13.00 Uhr geöffnet.
Zollvorschriften
Keine Einfuhrbeschränkung besteht für persönliche Gegenstände, Ausrüstung und Reiseproviant.
Folgende Waren sind beschränkt: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 gr Tabak, 1 Liter Wein, 1 Liter hochprozentiger Alkohol. Weiterhin ist die Einfuhr von ‘ausreichenden Mengen’ an Lebensmitteln für den Eigenverbrauch erlaubt. Die Einfuhr von Fleisch ist verboten. Siehe auch Internetportal Zoll Online: www.zoll.de .
Krankenversicherung
Bürger von EU-Mitgliedsstaaten und einigen Vertragsländern müssen im Besitz einer europäischen Krankenversicherung sein. Im Krankheitsfall oder bei einem Unfall in anderen Vertragsländern kann dieser Pass vorgezeigt werden. Das frühere E111-Formular gilt nicht mehr. Bevor Sie auf Reisen ist es selbstverständlich eine Reiseversicherung mit einer guten Krankenversicherung abzuschließen.
Post
Meistens an Werktagen von Montag bis Freitag von 7.00 bis 19.00 Uhr geöffnet; in kleinen Orten auch von 7.00 bis 14.00 Uhr. Einige sind unter Mittag geschlossen. In großen Städten und Touristenorten sind einige Poststellen Samstags und Sonntags bis 21.00 Uhr geöffnet.
Geschäfte
Meistens von 8.00 bis 20.00 Uhr, am Samstag und Sonntag bis 14.00 Uhr, während der Ferienzeit auch länger. Am 15. Juni sind viele Geschäfte geschlossen.
Apotheken
Im ganzen Land gibt es Apotheken. Im Allgemeinen sind sie von 8.00 bis 19.00 Uhr und samstags bis 14.00 Uhr offen. In den großen Städten sind die diensthabenden Apotheken 24 Stunden geöffnet.
Feiertage
- 1. Januar
- 6. Januar (Dreikönige)
- Ostern
- 1. Mai
- 30. Mai (Tag der Republik)
- 22. Juni (Tag des Widerstands)
- 25. Juni (Nationalfeiertag)
- 5. August (Danks ans Vaterland)
- 15. August (Mariä Himmelfahrt)
- 8. Oktober (Unabhängigkeitstag)
- 1. November (Allerheiligen)
- 25. und 26. Dezember
Verkehrsvorschriften
Verkehrsschilder und -regeln entsprechen unseren. Generell gilt im Kreisverkehr: die Fahrzeuge im Kreis haben Vorfahrt. Man muss sich unbedingt an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten: 50 km/h innerorts, 80 km/h außerorts und 130 km/h auf den Autobahnen. Für Autos mit Anhänger oder Wohnwagen gilt ein Limit von 80 km/h.
Schulbusse die an der Haltestelle Passagiere ein- und aussteigen lassen, dürfen nicht überholt werden. Kinder die jünger als 12 Jahr dürfen nicht vorne sitzen. Telefonieren während der Fahrt nur mit Freisprechanlage. Während des Überholvorgangs muß die ganze Zeit geblinkt werden. In den großen Städten besteht in den sogenannten ‘blauen Zonen’ (Plava Zona) ein eingeschränktes Parkverbot. In manchen Städten und Touristenzentren muss man für das Parken auf speziellen Parkplätzen zahlen. Es besteht Gurtpflicht. Ein Verbandskasten und ein Warndreieck müssen in jedem Wagen dabei sein, für Wohnwagen/Gepäckanhänger müssen mindestens 2 Warndreiecke an Bord sein. Die Promillegrenze ist 0,0‰.
Übersetzung der Verkehrsschilder
Desno = rechts
Lijevo = links
Maksimalna brzina = Höchstgeschwindigkeit
Opasna okuka/zavoj = gefährliche Kurve
Paznja = Achtung
Polagano oder vozi lagano = langsam fahren
Pjesaci = Fußgänger
Stajaliste = Haltestelle
Zabranjeno parkiranje = Parkverbot
Zabranjeno za sva vozila = für alle Fahrzeuge verboten
Panne
Wenn Sie einen Auslandsschutzbrief haben, können Sie die kroatische Straßenwacht HAK anfordern. Zwischen 7.00 und 19.00 Uhr ist sie telefonisch unter der Nummer 987 für den Schlüsseldienst zu erreichen (Mobil 01 987). An den Autobahnen stehen Notrufsäulen. Der Abschleppdienst ist 24 Stunden am Tag verfügbar. Können Sie die Straßenwacht nicht erreichen, dann melden Sie sich bei der Polizei über die Notrufnummer 92, bei der Feuerwehr über die Nummer 93 oder beim Rettungsdienst unter der Nummer 94. Die europäische Alarmnummer 112 funktioniert auch in Kroatien.
Wildes Campen an den Straßen ist nicht erlaubt. Außerhalb der offiziellen Campingplätze ist es erforderlich, bei der örtlichen Gemeinde oder Polizei um Erlaubnis zu fragen. Die elektrische Spannung beträgt 220 V/50Hz. In ganz Kroatien ist Leitungswasser auch Trinkwasser.
Kroatische Zentrale für Tourismus
Kaiserstr. 23
60311 Frankfurt am Main
Tel. 0 69/238 5350
Fax 0 69/2385 3520
Internet: www.croatia.hr .