Allgemein

Zeit
Wie in Deutschland. Es gilt auch die Sommerzeit.

Sprache
Italienisch, in Südtirol (Trentino) aber auch deutsch.

Grenzformalitäten

Reisedokumente
Italien ist EU-Mitglied. Deutsche müssen im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein.

Kfz-Papiere
- gültiger nationaler Führerschein
- nationale(r) Zulassungsschein(e)
- Nationalitätskennzeichen D im blauen Feld des Nummernschilds oder separat an Auto und Wohnwagen
- grüne internationale Versicherungskarte

Caravans
Es gibt keine besonderen Zollvorschriften.

Tiere
Für das Mitnehmen von Gesellschaftstieren gelten in den meisten europäischen Ländern dieselben Vorschriften. Diese Vorschriften beziehen sich auf Impfbescheinigungen, Rassen, Gesundheitszeugnisse usw. Mehr Infos zum Heimtierpass dazu erhalten Sie: www.bundestieraerztekammer.de . Auch Ihr Tierarzt kann Ihnen weiter helfen. Informieren Sie sich rechtzeitig. Einige Impfungen müssen schon lange vorher durchgeführt worden sein.

Sollten 2 oder mehr Tiere im Wagen transportiert werden, müssen sich die Tiere in einem Hundekorb der Katzenkorb befinden. In der Öffentlichkeit muss der Hund angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Achtung: in den meisten National- (und einigen Regional) Parks sind Hunde nicht erlaubt, auch nicht angeleint.

Währung und Geldangelegenheiten
Die Währungseinheit in Italien ist der Euro. Mit einer Bankkarte mit dem Maestrologo, können Sie überall an den Bankautomaten mit dem gleichen Logo Geld abheben. Mit dieser Karte können Sie auch an allen Verkaufsstellen mit diesem Logo bezahlen. Manchmal müssen Sie noch unterschreiben und oft wird nach Ihrem Ausweis gefragt.

Banken sind im Allgemeinen geöffnet von Montag bis Freitag von 8.30 bis 13.30 Uhr und von 15.00 bis 16.00 Uhr. Manche Banken sind auch Samstagmorgens geöffnet.

Zollvorschriften
Für Reisen innerhalb der EU-Länder gilt, dass für ‘den persönlichen Gebrauch’ soviel Gepäck wie erforderlich mitgeführt werden darf. Sie müssen dennoch nachweisen können, dass diese Güter für Sie selbst und nicht für den Handel bestimmt sind. An den Grenzen zwischen EU- und Nicht-EU-Ländern können die Kontrollen verschärft werden. Für Güter, die aus einem Nicht-EU-Land stammen, gelten bestimmte zollfreie Mengen. Für mehr Informationen, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Zoll auf, http://www.zoll.de/ .

Krankenversicherung
Bürger von EU-Mitgliedsstaaten und einigen Vertragsländern müssen im Besitz einer europäischen Krankenversicherung sein. Im Krankheitsfall oder bei einem Unfall in anderen Vertragsländern kann dieser Pass vorgezeigt werden. Das frühere E111-Formular gilt nicht mehr. Bevor Sie auf Reisen gehen ist es selbstverständlich eine Reiseversicherung mit einer guten Krankenversicherung abzuschließen.

Öffnungszeiten und Feiertage

Post
Die meisten Postämter sind von Montag bis Freitag von 8.30 bis 13.30 Uhr und samstags von 8.30 bis 11.30 Uhr geöffnet. Hauptgeschäftsstellen in größeren Städten sind auch mittags bis 19.00 Uhr geöffnet. Die italienische Post ist für ihre Unzuverlässigkeit bekannt. Briefe können vier Tage bis zwei Wochen unterwegs sein.

Geschäfte
Die Öffnungszeiten sind sehr unterschiedlich. Meistens sind die Geschäfte von 8.30 oder 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.30 oder 16.00 bis 19.30 oder 20.00 Uhr geöffnet, in touristischen Gebieten oftmals den ganzen Tag. Manchmal sind Warenhäuser samstagsmittags oder montagsmorgens geschlossen.

Museen
Die meisten Museen sind am Montag geschlossen. Bei vielen Museen erhalten Besucher über 60 Jahre und jüngere unter 18 Jahren auf Vorzeigen ihres gültigen Ausweises kostenlosen Eintritt oder zumindest Ermäßigungen.

Feiertage
- Neujahr
- 6. Januar (Dreikönige)
- Ostermontag
- 25. April (Befreiung)
- 1. Mai
- 2. Juni (Tag der Republik)
- 15. August (Mariä Himmelfahrt)
- 1. November (Allerheiligen)
- 8. Dezember (Mariä Empfängnis)
- 25. und 26. Dezember

Straßen und Verkehr

Verkehrsvorschriften
In Italien gelten dieselben Verkehrsschilder und Verkehrsregeln wie hierzulande. Außerhalb geschlossener Ortschaften hat der Verkehr auf den nummerierten Straßen Vorfahrt, Straßenbahnen haben immer Vorfahrt. Auf Bergstraßen hat der bergauf fahrende Verkehr Vorfahrt. Außerhalb geschlossener Ortschaften  beim Überholen mit Blinker und Hupe anzeigen. Auch tagsüber immer mit Licht, dies gilt insbesondere für Tunnel.

Soweit durch Schilder nicht anders angezeigt, beträgt die Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h, außerhalb 90 km/h, auf Schnellstraßen 110 km/h und auf den Autobahnen 130 km/h. Für Anhänger und Wohnwagen gilt 80 km/h auf den Autobahnen, außerhalb von Ortschaften 70 km/h. Die zugelassenen Höchstgeschwindigkeiten sind an der Grenze ausgeschildert. Der Gebrauch von Radarwarngeräten ist verboten. Telefonieren während der Fahrt nur mit Freisprechanlage. Ein Promillewert über 0,5‰ wird bestraft. Kinder unter 12 Jahren müssen in einem Kindersitz oder Erhöhungskissen sitzen. Allerdings nicht, wenn sie größer als 1,50 m sind.

Bergpässe
Für Caravans verboten: zwischen Domodossola und Locarno, Col de St. Bernard zwischen Martigny und Aosta, Timmelsjoch (Passo del Rombo) zwischen Sölden und Moso, Staller Sattel zwischen Anterselve und Erlsbach, Passo di Selva zwischen Selva en Canazei, Passo di Garden zwischen Selva en Corvera, Passo di Costalonga zwischen Meran und Vipiteno,  Passo di Penzes zwischen Vipiteno und Bolzano.

Panne
Der Automobil Club d’Italia (ACI) versorgt einen Großteil des Straßennetzes mit einem Pannen- und Abschleppdienst. Auch Ausländer können, wenn sie einen Auslandsschutzbrief haben, die Hilfe dieses Dienstes kostenlos in Anspruch nehmen. Erreichbar ist der ACI über die Notrufsäulen, die alle 2 kilometer an den Autobahnen stehen. Die zentrale Rufnummer des ACI 803116. Der allgemeine Notruf 112.

Die Polizei erreicht man auch unter 113, die Feuerwehr unter 115 und den Krankenwagen unter 118. Bei einer Panne muss die Warnblinkanlage eingeschaltet sein und ein Warndreeick 50 Meter hinter dem KFZ aufgestellt sein.

Fahrzeugführer und Insassen müssen bei einer Panne eine Warnweste in reflektierenden Farben, mit weißen Streifen (Logos, Text usw. dürfen nur klein gedruckt sein). Erlaubte Farben sind fluoreszierendes Gelb oder Orange. Man erkennt die Warnwesten an der EU-Norm EN 471 innen im Label.
 

Campen

Auch auf dem Campinggelände gilt die Ausweispflicht. Man kann ihn während des Aufenthaltes an der Rezeption hinterlegen.
Entlang der Küste gibt es sehr viele Campingplätze, fernab der Küste nimmt die Dichte ab. Mit der Erlaubnis des Grundstückseigentümers darf auch wild gecampt werden. Verboten ist wildes Campen dagegen in Ortschaften und in ihrem Umkreis (rund 1 km), näher als 50 m an Nationalstraßen, im Umkreis von 150 m um Trinkwasserquellen und im Umkreis von 100 Metern um Denkmäler. Viele Freibäder sind schon ab Ende Mai geöffnet und eine Badekappe ist Pflicht. Es ist auch empfehlenswert einen Adapter mitzunehmen.

Überfahrt Sardinien und Sizilien
Sardinien erreicht man über verschiedene Verbindungen, entweder über Frankreich/ Korsika, oder Italien www.mobylines.de, www.directferries.com und www.aferry.de .

Nützliche Adressen

Italienisches Fremdenverkehrsamt ENIT
Kaiserstr. 65
60329 Frankfurt
Tel. 0190/ 70 64 40
Fax: 069/ 23 28 94
E-Mail: enit.ffm@t-online.de
Internet: www.enit.it .

In Österreich:
Staatliches italienisches Fremdenverkehrsamt ENIT
Kärntner Ring 4
A-1010 Wien
Tel. +43(0)1/505 163 012
Fax +43(0)1/505 02 48
Internet: www.enit.it .

In der Schweiz:

Staatliches italienisches Fremdenverkehrsamt ENIT
Uraniastrasse 32, 8001 Zürich
Tel. +41(0)43/466 40 40
Fax +41(0)43/466 40 41
Internet: www.enit.it .